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VerfGH Berlin, 21.06.1995 - VerfGH 16/95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94
Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des …
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.1995 - VerfGH 16/95
Soweit sich der Beschwerdeführer auf das verfassungsrechtliche Willkürverbot beruft, welches dem Gleichheitssatz aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 VvB zu entnehmen ist (siehe Beschluß vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 -), ist der behauptete Verstoß nicht nachvollziehbar dargetan.Eine gerichtliche Entscheidung, die sich mit der Rechtslage auseinandersetzt und nicht schlechthin jedes sachlichen Grundes entbehrt, verletzt das Willkürverbot nicht (siehe Beschluß vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 -).
- VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92
Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige …
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.1995 - VerfGH 16/95
Denn der Verfassungsgerichtshof ist keine zusätzliche gerichtliche Instanz, sondern gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte in seinem Prüfungsmaßstab auf die Feststellung von Verfassungsverstößen beschränkt (siehe Beschluß vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 -). - VerfGH Berlin, 17.02.1993 - VerfGH 53/92
Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Gewährung von Eilrechtsschutz gegen die …
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.1995 - VerfGH 16/95
Das verfassungsrechtliche Willkürverbot wird durch eine gerichtliche Entscheidung nur dann verletzt, wenn sie bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (siehe Beschluß vom 17. Februar 1993 - VerfGH 53/92 -). - VerfGH Berlin, 22.04.1993 - VerfGH 14/93
Auszug aus VerfGH Berlin, 21.06.1995 - VerfGH 16/95
Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der der betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegebenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (siehe Beschluß vom 22. April 1993 - VerfGH 14/93 -).